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Tierärztliche Praxis für Kleintiere

Dr. med. vet. Annerose Hönicke

Tierärztliche Praxis für Großtiere

Dr. med. vet. Eberhard Hönicke

Irgendwann ist leider bei jedem geliebten Tier der Zeitpunkt gekommen sich zu verabschieden. Auch wenn es sehr schwer fällt, empfehlen wir Ihnen sich wenn möglich schon vorher Gedanken um den Verbleib des Tierkörpers zu machen. Wenn Ihr geliebtes Tier verstorben ist, möchten Sie sicherlich Zeit zum Trauern haben und sich nicht um die vielen Möglichkeiten der Bestattung kümmern.

Mann kann das Tier im eigenen Garten oder auf einem Tierfriedhof beerdigen, es in einem speziellen Tierkrematorium verbrennen lassen oder es über eine Tierkörperbeseitigungsanlage entsorgen.

Beerdigungen von Hunden, Katzen und kleinen Heimtieren auf dem eigenen Grundstück sind im Allgemeinen erlaubt. Bestimmte Auflagen, die erfüllt werden müssen, können Sie hier nachlesen.
Wer nicht die Möglichkeit hat, sein Tier im eigenen Garten zu beerdigen, findet
hier eine Liste von Tierfriedhöfen, auf denen eine Grabstelle gepachtet werden kann.

Bei einer Feuerbestattung in einem Tierkrematorium kann der Tierhalter meist zwischen einer Sammeleinäscherung und einer Einzeleinäscherung wählen. Bei einer Sammeleinäscherung wird das Tier zusammen mit anderen Heimtieren kremiert (verbrannt). Danach wird die Asche auf dem Gelände bestattet oder auf dem Streubeet des Krematoriums verstreut. Eine Einäscherungsurkunde mit dem Tiernamen und dem Datum der Kremierung wird dem Tierhalter zugeschickt.
Bei einer Einzeleinäscherung wird das Tier alleine eingeäschert. Die Asche des Tieres wird in einer Urne aufgefangen und an den Tierhalter zusammen mit der Einäscherungsurkunde geschickt.
Hier finden Sie eine Auswahl an Tierkrematorien.

In einer Tierkörperbeseitigung werden die Tierkörper mit Abfällen tierischen Ursprungs zerkleinert und über 20min mindestens auf 133°C erhitzt. Aus dem sterilisiertem Material werden Substanzen chemisch verwertet.

Sprechen Sie uns an, wir beraten Sie gerne!

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Abschied