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Informationsblatt Kastration Hündin
Liebe Tierbesitzer!
Sie haben sich mit Fragen zur Kastration Ihrer Hündin an uns gewandt.
Bevor Sie eine Entscheidung diesbezüglich treffen, möchten wir Sie bitten, dieses Informationsblatt genau zu lesen.
1.Gesetzliche Grundlagen und Definition
Nach § 6 Abs.1 des Tierschutzgesetzes ist das vollständige oder teilweise Amputieren von Körperteilen oder das vollständige oder teilweise Entnehmen oder Zerstören von Organen oder Geweben eines Wirbeltieres verboten. Jedoch gilt das Verbot nicht, wenn der Eingriff im Einzelfall nach tierärztlicher Indikation (Begründung) geboten ist bzw. zur Verhinderung der unkontrollierten Fortpflanzung oder zur weiteren Nutzung oder Haltung des Tieres eine Unfruchtbarmachung vorgenommen wird (§ 6 Abs. 1 Nr. 1a und 5).
Der Tierarzt muss zum Wohle des Tieres entscheiden.
Es gibt zwei Möglichkeiten der Unfruchtbarmachung:
- Kastration: Entfernung der Eierstöcke (Ovarien bzw. Hoden beim Rüden); dadurch kommt es zur Verhinderung einer weiteren Hormonproduktion
-Sterilisation : Unterbindung von Eileiter (Samenleiter beim Rüden) wodurch der Transport von Ei- und Samenzellen und eine Befruchtung verhindert werden. Die Hormonproduktion bleibt jedoch ungestört erhalten und somit auch alle damit verbundenen Verhaltensweisen (Läufigkeitssymptome) und Krankheitsrisiken (Gesäugetumoren, Gebärmuttererkrankungen bei der Hündin ; Prostataveränderungen beim Rüden). Aus diesen Gründen ist eine Sterilisation abzulehnen.
Eine Unterdrückung der Läufigkeit mittels Hormoninjektionen in bestimmten Abständen verhindert über die Dauer der Anwendung die Läufigkeit. Das Risiko für Erkrankungen des Gesäuges und der Gebärmutter bleibt bestehen; auch erkranken diese Hündinnen häufiger an Diabetes (Zuckerkrankheit).
Nach Absetzen der Hormonbehandlung ist eine züchterische Nutzung der Hündin eventuell möglich; es kommt jedoch oft zum Ausbleiben des Zyklus und zu einer Schädigung der Gebärmutterschleimhaut, so dass die Hündin unfruchtbar (steril) bleibt.
2. Die Kastration von Hündinnen
Die kurative Kastration erfolgt aufgrund einer tierärztlichen Indikation:
- Gebärmuttervereiterung (Pyometra) - Scheinträchtigkeit(Lactatio falsa) mit Veränderung der Körperverfassung und des Verhaltens - Geschwüre (Tumoren) von Gebärmutter(Uterus), Eierstöcken(Ovarien), Gesäuge(Mamma) - Scheidenvorfall(Prolaps vaginae) - Diabetes(Zuckerkrankheit) - übergangene Geburt - Zysten der Eierstöcke(Ovarialzysten) und dadurch ausgelöste Überproduktion von Östrogen(Hyperöstrogenismus)
In der Mehrzahl der Fälle wird jedoch der Wunsch nach einer – elektiven - Kastration zur Vermeidung der Fortpflanzung, Erleichterung der Haltung durch Wegfall der Läufigkeitssymptome oder zur Vermeidung potentieller Erkrankungen geäußert.
Gerade diesem letzten Aspekt möchten wir besondere Aufmerksamkeit zukommen lassen. Wir wissen aus langjähriger eigener Erfahrung, dass eine frühe Kastration (rund um die erste Läufigkeit) dem Auftreten von Gesäugetumoren eindeutig vorbeugt. Dieser Effekt sinkt nach der 4. Läufigkeit der Hündin fast auf null (auch das allgemeine tierärztliche Verständnis schließt sich dieser Meinung an). Wie oft sind die Leidenswege einer Hündin und auch ihrer Besitzer rund um Mammatumorerkrankungen sehr schwerwiegend und traurig.
Der Zeitpunkt für die Kastration sollte kurz vor oder nach der ersten Läufigkeit liegen.
In der Regel werden Gebärmutter und Eierstöcke (Ovariohysterektomie) mittels Bauchoperation(Laparatomie) in Vollnarkose entfernt; die Entfernung der Gebärmutter soll einer Erkrankung dieser zu einem späteren Zeitpunkt vorbeugen.
Eine Kastration kann auch endoskopisch (Knopflochchirurgie) erfolgen, wobei in dem Falle nur die Entfernung der Eierstöcke(Ovariektomie) möglich ist.
Nach der Operation erfolgen Schmerz- und Infektionsbehandlung mit entsprechenden Medikamenten (Schmerzmittel/Antibiotika). Wenn die Hündin konsequent am Lecken der Wunde gehindert wird, können in der Regel nach 10 Tagen die Fäden der Operationswunde entfernt werden.
3. Mögliche Komplikationen und Folgen
Da es sich bei der Kastration der Hündin um eine in Allgemeinnarkose durchgeführte Bauchoperation handelt, ist diese mit allen entsprechenden Risiken verbunden(Narkoserisiko, OP- und Wundheilungsrisiko). Erfahrung und moderne operationsbegleitende Techniken (Narkosegerät, Herz- und Atemaufzeichung während der Narkose, moderne Nahtmaterialien) begrenzen diese jedoch sehr stark, so dass eine Entscheidung für die Kastration dadurch nicht abgelehnt werden braucht.
Mögliche Folgen einer Kastration könnten die Entscheidung dafür jedoch einschränken.
Eine Kastration zu einem sehr frühen Zeitpunkt(vor der ersten Läufigkeit) zieht ein bleibendes juveniles Verhalten der Hündin mit sich und diese jugendlichen Lebensäußerungen sind sehr erfrischend und motivierend zum Laufen/Spielen mit dem Hund.
Weitere mögliche Folgen sind
- Fellveränderungen (Aufhellung, Längerwerden, Ausbildung eines Babyfells), tritt bei best. Rassen vervortzugt auf(Cocker,Langhaardackel,Setter) - Gewichtszunahme(Adipositas), ist in der Regel mit Futter-und Bewegungsmanagement zu regulieren - Blasenschwäche(Inkontinenz), wenn sie auftritt, ist sie therapeutisch recht gut zu beeinflussen(Tablettenbehandlung der Nervenenden an der Blase oder niedrige Hormongaben) - Rückbildung der Scham(Vulva) mit zum Teil entzündlichen Reaktionen der Umgebung(Vulvafaltendermatitis)
Ein besonderer Hinweis gilt dem Einsatz der Kastration bei primär aggressiven Hündinnen. Hier ist von dem Eingriff abzuraten, da die Erfahrung gezeigt hat, dass sich das aggressive Verhalten verstärken kann.
Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte direkt an uns.
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